
Unsere Mitglieder
Pflichtversicherung in der Kranken- und Unfallfürsorge:
- Gemeindemandatare mit einer Beitragsgrundlage über der Geringfügigkeitsgrenze, die in den oö. Gemeinden in öffentliche Funktionen gewählt oder bestellt wurden.
- Gemeindebeamte, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer oö. Gemeinde oder einem oö. Gemeindeverband stehen.
- Vertragsbedienstete der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände, deren Dienstverhältnis ab 1. 1. 2001 begründet wurde.
Pflichtversicherung nur in der Krankenfürsorge:
- Beamte in Pension.
- Witwen oder Waisen von verstorbenen Gemeindebeamten.
- Bezieher von Kinderbetreuungsgeld, sofern sie vor der Mutterschaftskarenz bei der KFG versichert waren.
- Bezieher von Eigen- oder Hinterbliebenenpension nach dem ASVG, wenn der aktive bzw. der verstorbene Vertragsbedienstete bei der KFG krankenversichert war.
Pflichtversicherung nur in der Unfallfürsorge:
- Gemeindemandatare mit einer Beitragsgrundlage bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
Leitung der KFG

Obmann der
Unfallfürsorge
Unfallfürsorge
LAbg. Bürgermeister Peter Oberlehner

Stv. Obmann in der
Unfallfürsorge
Unfallfürsorge
Amtsleiter Alfred Luger (a.D.)

Obmann der
Krankenfürsorge
Krankenfürsorge
Amtsleiter Klaus Preiner

Stv. Obmann der
Krankenfürsorge
Krankenfürsorge
Amtsleiter Christian Wittinghofer

Direktor der KFG
Karl Lumplecker
PMPH